Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines:
Zwischen dem Halter des zu betreuenden Hundes (im Folgenden Halter) und DIE HUNDEHÜTTE, Katharina Bernhardt, Burgstraße 6, 53505 Altenahr, wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages. Ferner gelten die AGB für alle weiteren erbrachten Leistungen von DIE HUNDEHÜTTE im Rahmen der Hundebetreuung und -ausbildung. Die Vertragssprache ist deutsch. Insofern Bedingungen der hier aufgeführten AGB rechtswidrig oder ungültig sein sollten, bleiben alle übrigen Bedingungen wirksam.

Begrifflichkeiten:
Hunde Pension: Der Hund wird über einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden in die Obhut von DIE HUNDEHÜTTE gegeben.

Hunde Training: In Absprache mit dem Halter werden Trainingsziele erarbeitet. DIE HUNDEHÜTTE gibt keine Garantie für das Erreichen von Trainingszielen.

Öffnungszeiten:
DIE HUNDEHÜTTE ist ganzjährig geöffnet, sofern im Google Business Profil nicht anders bekanntgegeben.

Die täglichen Öffnungszeiten sind werktags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Besuche sind nur nach Absprache möglich.

Bring- und Abholzeiten:
Anreisetag Check-In: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Abreisetag Check-Out: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kann ein Hund nicht rechtzeitig abgeholt werden, behält DIE HUNDEHÜTTE sich vor, den Hund bis zum nächsten Tag in Pension zu halten. Die Kosten hierfür trägt der Halter. Die Abholung ist dann erst am Folgetag ab 9:00 Uhr möglich.

Aufenthaltsbuchung:
Der zu betreuende Hund ist in einem Erstgespräch persönlich bei DIE HUNDEHÜTTE vorzustellen. Der Halter hat an einem Beratungsgespräch teilzunehmen, in welchem er über die Haltung und Unterbringung des Hundes informiert wird. Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob der Hund bei DIE HUNDEHÜTTE aufgenommen werden kann. DIE HUNDEHÜTTE behält sich vor, Hunde abzulehnen, ohne dass dies weiterer Begründung bedarf.

Probenacht:
Eine Probeübernachtung ist vor jedem ersten Aufenthalt verpflichtend. Erst wenn diese erfolgreich war, kann der Aufenthalt, freie Kapazitäten vorausgesetzt, für den Hund gebucht werden.

Betreuungsvertrag:
Im Betreuungsvertrag werden Zeiten, Konditionen, Preise und weitere Details festgelegt. Der Betreuungsvertrag ist nur gültig mit Unterschrift beider Vertragspartner.

Besonderheiten:
Eventuelle Besonderheiten, die z.B. Fütterung oder Medikation des Hundes betreffen oder auch Krankheit, Behinderung sowie spezielle Therapien, sind vom Halter ausdrücklich im Erstgespräch anzugeben.

Spezielles Futter, Medikamente, Pflegemittel etc. sind vom Halter mitzubringen.

Sollte die Futtermenge nicht ausreichen wird für zur Verfügung gestelltes Futter eine Gebühr berechnet.

Ebenso sind Besonderheiten, die das Verhalten des Hundes betreffen, mitzuteilen. DIE HUNDEHÜTTE gibt kein Hundetraining während der Betreuungszeit. Für eventuelle Ausbildungsrückschritte übernimmt DIE HUNDEHÜTTE keine Haftung.

Gesundheit:
Der Halter wird durch DIE HUNDEHÜTTE benachrichtigt, sollte der Hund während seines Aufenthalts physische oder psychische Auffälligkeiten entwickeln. Ebenso wird der Halter benachrichtigt, sollte der Hund Probleme bei der Eingewöhnung zeigen, die über das übliche Maß hinausgehen. Der Halter verpflichtet sich, seinen Aufenthaltsort während der Betreuungszeit bekanntzugeben und täglich nachrichtlich erreichbar zu sein.

Sollte ein Hund während des Betreuungsaufenthalts verunfallen oder erkranken, so wird er unverzüglich zu einem Tierarzt verbracht. Alle anfallenden Kosten trägt der Hundehalter.

Impfungen: Bei Aufenthaltsantritt muss der zu betreuende Hund über einen gültigen und aktuellen Impfschutz verfügen. Die Impfungen müssen weniger als 12 Monate und mehr als 4 Wochen alt sein. Zusätzlich wird eine Impfung gegen Zwingerhusten begrüßt. Der Impfpass ist für die Dauer der Betreuung bei DIE HUNDEHÜTTE abzugeben und in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Parasiten: Bei Aufenthaltsantritt muss der Halter gewährleisten, dass der zu betreuende Hund frei von Endo- und Exoparasiten oder anderen für Menschen oder Tiere ansteckenden Krankheiten ist. Der Halter versichert, dass der Hund 1-3 Tage vor seinem Aufenthalt eine Parasitenprophylaxe erhalten hat.

Läufigkeit: Es ist vor Aufenthaltsantritt bekannt zu geben, wenn eine Hündin läufig ist oder während des geplanten Aufenthalts läufig wird. Für ungewünschte Deckungen wird keine Haftung übernommen, trotz aller Bestrebungen läufige Hündinnen von intakten Rüden fernzuhalten. Alle Folgekosten sind durch den Halter zu tragen.

Sollte ein Hund andere Hunde durch mangelnden Impfschutz oder unzureichende Parasitenprophylaxe während seines Aufenthalts bei DIE HUNDEHÜTTE anstecken trägt der Halter alle anfallenden Folgekosten.

Eine Garantie für die Gesundheit eines Hundes kann durch DIE HUNDEHÜTTE nicht übernommen werden. Jede Haftung wird ausgeschlossen.

Verstirbt ein Hund während des Aufenthalts bei DIE HUNDEHÜTTE kann kein Schadenersatzanspruch erhoben werden.

Haftung:
Der Halter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Hierüber ist bei Abgabe des Hundes ein Nachweis in Kopie vorzulegen. Ferner versichert der Halter, dass der Hund sein Eigentum ist. Dies ist durch Abgabe des Heimtierausweises (in Kopie) und Vorzeigen des Personalausweises zu belegen. Der Halter haftet für durch seinen Hund während der Betreuungszeit verursachte Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Die Abgabe des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Utensilien wird keine Haftung übernommen. Der Halter ist über die Risiken der Unterbringung im Gruppenverband informiert. DIE HUNDEHÜTTE übernimmt keine Haftung für Verletzungen des Hundes während des Aufenthalts.

Aufenthaltsabbruch:
Für den Fall des vorzeitigen Abbruchs des geplanten Aufenthalts ist eine Kontaktperson zu benennen, die den Hund bei DIE HUNDEHÜTTE jederzeit abholen kann. DIE HUNDEHÜTTE behält sich vor, Aufenthalte vorzeitig zu beenden, wenn z.B. aggressives Verhalten des Hundes die Betreuung erschwert. Im Falle eines Aufenthaltabbruchs werden seitens DIE HUNDEHÜTTE keine Kosten erstattet.

Nichtabholung:
Sollte ein Hund innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit nicht bei von seinem Halter aus der Hunde Pension abgeholt werden, wird er in ein Tierheim verbracht. Kosten, die durch Nichtabholung entstehen, gehen zu Lasten des Halters.

Hunde werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung an andere Personen als den Halter ausgehändigt.

Preise:
Alle Preise sind in EURO zu zahlen. Preise für die Pensionsbetreuung sind vor Aufenthaltsantritt eingehend per Banküberweisung gemäß angegebenem Zahlungsziel zu zahlen. An- und Abreisetage werden voll berechnet. Alle während des Aufenthalts zusätzlich entstandenen Kosten werden nach Beendigung des Aufenthalts in Rechnung gestellt.

Kosten für das Hundetraining werden am Monatsende nach Auszählung der tatsächlichen Trainingseinheiten in Rechnung gestellt.

Preise für zusätzliche Leistungen wie z. B: Fellpflege werden separat vereinbart und berechnet.

Bankverbindung:
DIE HUNDEHÜTTE
Katharina Bernhardt
Kreissparkasse Ahrweiler
IBAN: DE38 5775 1310 0000 2969 62
BIC: MALADE51AHR

Stornierung:
Sollte ein Pensionsaufenthalt gebucht sein und storniert werden, fallen nachstehende Aufwandsentschädigungen an:

  • Aufwandsentschädigung von 25% bei Stornierung ab 4 Wochen vor Aufenthaltsantritt.
  • Aufwandsentschädigung von 50% bei Stornierung ab 2 Wochen vor Aufenthaltsantritt.
  • Aufwandsentschädigung von 75% bei Stornierung ab 1 Wochen vor Aufenthaltsantritt.
  • Aufwandsentschädigung von 90% bei Stornierung ab 2 Tage vor Aufenthaltsantritt.
  • Aufwandsentschädigung von 100% wenn der Hund den Aufenthalt ohne Mitteilung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht antritt.

Sollten die gebuchten Leistungen bei DIE HUNDEHÜTTE anderweitig durch Dritte in Anspruch genommen werden, reduziert sich die Aufwandsentschädigung auf 25%.

Abwesenheit:
Für den Fall, dass DIE HUNDEHÜTTE aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen geschlossen bleiben muss, wird dies mindestens 24 Stunden im Voraus mitgeteilt. Ebenfalls wird mindestens 24 Stunden im Voraus mitgeteilt, wann die Tätigkeit wieder aufgenommen wird.

Datenschutz:
Der Halter erklärt sich bereit, seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Aufnahme in die Kundenkartei zur Verfügung zu stellen. DIE HUNDEHÜTTE hat das Recht während der Betreuung Fotos und Videos von Gasthunden aufzunehmen und diese zu veröffentlichen.

Die AGB gelten ab 10. Februar 2025 bis zur nächsten Änderung.